Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde hat ihren Sitz in Wernigerode, Dornbergsweg 39a und ist für folgende Anliegen zuständig:
- Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
- Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
- Mietomnibusgenehmigung beantragen
- Taxigenehmigung beantragen
- Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bitte nutzen Sie unseren Online-Service und geben Sie dort die entsprechenden Suchbegriffe ein. Dort finden Sie weitere Informationen, Formulare und Kontaktdaten.
Erweiterte Öffnungszeiten in Wernigerode seit 1. Januar 2024
Die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde in Wernigerode haben ab dem 1. Januar 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr
16-17 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch:
8-12 Uhr
Donnerstag:
8-12 Uhr
13-17 Uhr
17-18 Uhr (nur mit Termin)
Diese Sonderöffnungszeiten betreffen nur den Standort in Wernigerode. Alle anderen Ämter und Außenstellen der Kreisverwaltung sind wie bisher von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet.