Untere Naturschutzbehörde gibt Hinweise zum Bärlauchsammeln
Wenn im Frühling die ersten Knospen sichtbar werden und Blumen, Sträucher und Bäume erblühen, beginnt in den hiesigen Wäldern auch die Bärlauchsaison. Für Gourmets und Freunde der frischen Küche ist es seit einigen Jahren zur Tradition geworden, Bärlauch in der Natur zu sammeln, um ihre Speisen mit der nach Knoblauch duftenden Pflanze zu verfeinern.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harz gibt dazu einige Hinweise:
Grundsätzlich steht Bärlauch nicht unter Naturschutz. Wächst die grüne Pflanze jedoch in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet, darf sie dort nicht gepflückt werden.
Beim Sammeln des Bärlauchs gilt die sogenannte „Handstraußregel“: In geringen Mengen für den persönlichen Bedarf darf jeder so viel Bärlauch mitnehmen, wie in eine Hand passt. Das verhindert eine übermäßige Entnahme der Pflanze aus der Natur und damit auch Schäden an der Flora und Fauna.
Die zunehmende Beliebtheit des Bärlauchs hat laut Katrin Kramer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde, dazu geführt, dass immer häufiger ohne jede Rücksicht und teilweise in sehr großen Mengen Bärlauch aus der Natur entnommen wurde. „Dies führt tatsächlich zur Verwüstung von Waldgebieten und zur Zerstörung der umgebenden Vegetation“, so Kramer. Da Bärlauch im Frühjahr blüht, werden häufig auch Tiere, insbesondere Vögel, gestört und im schlimmsten Fall gezwungen, ihre Brut aufzugeben. Diese rabiate Art der Entnahme ist keineswegs pfleglich und stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, erklärt die Sachgebietsleiterin. Wer Bärlauch ernte, solle dabei immer den Gedanken an die Nachhaltigkeit und Langlebigkeit des Standortes im Kopf haben. Zum Schutz anderer Pflanzen und Tiere und auch im Hinblick darauf, dass andere im nächsten Jahr noch Bärlauch sammeln möchten.
Das bedeutet: Die Pflanzen sollten nicht ausgerissen oder ausgegraben werden. Alle, die die Wald-gebiete betreten, sollten die umgebende Vegetation nicht niedertreten oder gar mit Fahrzeugen zerfahren. Auch in dichte Gebüsche soll man nicht gehen, da genau dort jetzt die Vogelnester sind. Ist der Bärlauchbestand zu klein, lohnt es sich ohnehin nicht ihn zu ernten und man sucht sich einen größeren. Wer größere Mengen entnehmen will, zum Beispiel für eine Hotel- oder Gaststättenküche, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Katrin Kramer weist außerdem darauf hin, den aromatischen Bärlauch nicht mit seinen tödlichen Doppelgängern, dem Maiglöckchen oder der Herbstzeitlosen, zu verwechseln. „Wer sich nicht sicher ist, kauft den Bärlauch lieber und sammelt ihn nicht selbst“, empfiehlt die Expertin. „In den Bärlauchbeständen können teilweise auch Blätter des Märzenbechers stehen. Auch dieser ist tödlich giftig, jetzt bereits abgeblüht und daher nicht mehr deutlich erkennbar.“