Die Internetseite des Landkreises Harz ist ab 27. April 2025 das Hauptbekanntmachungsorgan der Kreisverwaltung. Dieser Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Harz hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26. März 2025 zugestimmt. Die neue Hauptsatzung tritt zum 27. April 2025 in Kraft. 

Damit werden künftig alle Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und amtlichen Bekanntmachungen sowie Sitzungstermine auf dieser Seite bereitgestellt, die bisher im Harzer Kreisblatt erschienen sind.

In den Lokalausgaben der Volksstimme und der Mitteldeutschen Zeitung wird nachrichtlich ausschließlich auf die Bekanntmachung von Satzungen hingewiesen. Das Harzer Kreisblatt erscheint weiterhin monatlich, wird jedoch ab der Ausgabe 5/2025 keinen Amtlichen Teil mehr enthalten.