Die unten abrufbare Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bezieht sich auf den derzeit noch nicht vom Bundespräsidenten bestätigten Wahltermin einer vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.

Da der 20. Deutsche Bundestag vom Bundespräsidenten noch nicht aufgelöst und kein neuer Wahltermin bestimmt wurde, haben der Wahltermin sowie die damit verbundenen Fristen noch keine Verbindlichkeit.
Die nachfolgenden Fristen für eine vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 ergeben sich aus dem veröffentlichten Entwurf der Rechtsverordnung zur Verkürzung der Fristen des zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlags schon jetzt, ohne weiteres Zuwarten, einzuleiten.

Nach § 18 Abs. 1 BWG können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden. Die Kreiswahlvorschläge sind der zuständigen Kreiswahlleiterin möglichst frühzeitig, nach aktuell vorgesehener Frist

spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18.00 Uhr,

einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 68 – Harz – sind bei der Kreiswahlleiterin, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt schriftlich einzureichen. Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin ist unter der Telefonnummer 03941 5970-4149 sowie per E-Mail unter für Sie erreichbar.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie, nach aktuell vorgesehener Frist spätestens am Dienstag, dem 07. Januar 2025, 18 Uhr der

Bundeswahlleiterin
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen wird die Nutzung des Kandidatenportals der Bundeswahlleiterin empfohlen. In dem Portal können die Vordrucke für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Zugangsdaten fordern Sie bitte unter an.