Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Der unter folgendem Link abrufbare Fristenkalender zeigt alle wichtigen Termine bis zum Wahltag: Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt:

Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025

Informationen der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt

 

 

Für den Wahlkreis 68 - Harz ist ein Kreiswahlausschuss gebildet worden. Er besteht aus der Kreiswahlleiterin und sechs Beisitzern. Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und stellt nach der Wahl das Amtliche Endergebnis im Wahlkreis fest.

Vorsitzende Stellv. Vorsitzende
Heike Schäffer Susann Arnhold-Wind
   
Beisitzer/in Stellv. Beisitzer/in
Mario Wenske Andreas Schumann
Michael Körtge Alexander Luft
Birgit Voigt  Melanie Mattern
Michael Jacobs  Marvin Friese
Prof. Dr. Bernhard Zimmerman Marion Walter
Alexandra Kreß  Steffen Mente

 

Die unten abrufbare Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bezieht sich auf den vom Bundespräsidenten bestätigten Wahltermin einer vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.

Die nachfolgenden Fristen für eine vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 ergeben sich aus der Rechtsverordnung zur Verkürzung der Fristen des zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlags schon jetzt, ohne weiteres Zuwarten, einzuleiten.

Nach § 18 Abs. 1 BWG können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden. Die Kreiswahlvorschläge sind der zuständigen Kreiswahlleiterin möglichst frühzeitig, nach aktuell vorgesehener Frist

spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18.00 Uhr,

einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 68 – Harz – sind bei der Kreiswahlleiterin, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt schriftlich einzureichen. Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin ist unter der Telefonnummer 03941 5970-4149 sowie per E-Mail unter für Sie erreichbar.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie, nach aktuell vorgesehener Frist spätestens am Dienstag, dem 07. Januar 2025, 18 Uhr der

Bundeswahlleiterin
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen wird die Nutzung des Kandidatenportals der Bundeswahlleiterin empfohlen. In dem Portal können die Vordrucke für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Zugangsdaten fordern Sie bitte unter an.