Was ist ein Ökokonto?

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Zusammengefasst werden Ausgleich und Ersatz auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichnet.

Es ist möglich, Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, obwohl noch kein Eingriff vorliegt. Grundsätzlich kann derartige Maßnahmen jeder realisieren, der dies freiwillig möchte, über ein geeignetes Grundstück verfügt und die vorherige Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde eingeholt hat. 

Diese vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen können z.B. Investoren zum Kauf angeboten werden, die einen Eingriff ausgleichen oder ersetzen müssen. Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen werden umgangssprachlich auch als Ökokontomaßnahmen/Ökokonto bezeichnet. Geführt werden diese Maßnahmen bei der jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Bewertet, abgerechnet und ausgebucht werden diese nach dem Einheitswert von Biotopwertpunkten oder Ökopunkten pro m².

Interessenten können sich unter dem Link https://sachsen-anhalt.geolock.de/ entsprechend dazu informieren.

Ansprechpartner beim Landkreis Harz:

Herr Bürger

Tel.: 03941 5970-5723

gottfried.buerger@kreis-hz.de