Landschaftsschutzgebiete dienen, wie die Naturschutzgebiete, dem Schutz von Flächen, sind aber eine weniger intensive Schutzform für Natur und Landschaft.
Sie dienen
- der Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- dem Schutz der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
- der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Landschaftsschutzgebiete werden durch Verordnung unter Schutz gestellt. Zurzeit sind im Gebiet des Landkreises Harz 10 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
- LSG "Harz und nördliches Harzvorland" ca. 58.020 ha groß, verordnet 1999 (Altkreis WR)
- LSG "Huy" ca. 5.498 ha groß, verordnet 1997 (Altkreis HBS)
- LSG "Großes Bruch" ca. 2.860 ha groß, verordnet 1998 (Altkreis HBS)
- LSG "Nördliches Harzvorland" ca. 4.000 ha groß, verordnet 2000 (Altkreis HBS)
- LSG "Fallstein" ca. 4.060 ha groß, verordnet 2004 (Altkreis HBS)
- LSG "Bodeniederung" ca. 700 ha groß, verordnet 2006 (Altkreis HBS)
- LSG "Harz und nördliches Harzvorland"ca. 31.000 ha groß, verordnet 1994 (Altkreis QLB)
- LSG "Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse" ca. 750 ha, verordnet 1997 (Altkreis QLB)
- LSG "Seweckenberge" ca. 387 ha, verordnet 2003 (Altkreis QLB)
- LSG "Harz" ca. 6.927 ha groß, verordnet 2001 (Altkreis ASL-SFT)
In den einzelnen Verordnung sind der Schutzzweck und die Schutzziele sowie die Gebote und Verbote konkret geregelt. Generell sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Im Einzelfall können unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen, geltende Verbote durch Befreiung oder Erlaubnis aufgehoben werden. Dafür bedarf es der schriftlichen Antragstellung.
Ansprechpartner:
Bereich Stadt Halberstadt, Verbandsgemeinde Vorharz
Herr Hellmann
Telefon: 03941 5970-5733
Bereich Stadt Osterwieck, Gemeinde Huy
Frau Hampel
Telefon: 03941 5970-5791
Bereich Stadt Wernigerode, Stadt Ilsenburg, Gemeinde Nordharz
Herr Schinkel
Telefon: 03941 5970-5729
Bereich Stadt Blankenburg, Stadt Oberharz am Brocken
Frau Buthut
Telefon: 03941 5970-5722
Bereich Welterbestadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Ballenstedt, Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein/Harz
Herr Bürger
Telefon: 03941 5970-5723
Fax. 03943 5970-5767
E-Mail: naturschutz@kreis-hz.de
Vorsprache:
Es wird empfohlen, sich vor Erstellung der Antragsunterlagen mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.
Für den Bereich der LSG "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Quedlinburg und "Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse" benötigen Personen mit einer Angelberechtigung grundsätzlich eine Erlaubnis zum Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis. Dies kann in der unteren Naturschutzbehörde mittels Antrag auf Anglerbefahrerlaubnis beantragt werden. Ihren Antrag richten Sie bitte, zusammen mit einer Kopie des Fischereischeines und des Mitgliedsausweises in einem Anglerverband, an naturschutz@kreis-hz.de.
Gebühren:
Die Gebühren berechnen sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und dem jeweils notwendigen Stundenaufwand.
Rechtliche Voraussetzungen: