Zahngesundheitspässe für Kinder in Sachsen – Anhalt
Seit September 2000 gibt es den Zahngesundheitspass für Kinder in Sachsen – Anhalt.
Der erste Pass gilt vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr und wird in den Geburtskliniken zusammen mit dem Kinderärztlichen Untersuchungsheft den Müttern überreicht.
Der zweite Pass gilt von der 1. bis zur 6. Klasse und wird Ihrem Schulkind bei der Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in der 1. Klasse durch den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes übergeben.
Die Pässe sind Ratgeber für alle Belange der Zahn -und Mundgesundheit. Sie enthalten passend zu jedem Lebensjahr wichtige Hinweise zur Entwicklung der Zähne. Bitte legen Sie ihn bei jedem Zahnarztbesuch beim Hauszahnarzt, aber auch bei den Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen und auch bei den gruppenprophylaktischen Maßnahmen vor. So können alle Beteiligten die Fluoridierungen und Zahnversiegelungen, die vorgenommen worden sind, in speziell vorgesehenen Tabellen eintragen. Damit wird eine regelgerechte Fluoridzufuhr für die Zähne Ihres Kindes gesichert.
Übrigens erhält Ihr Kind mit 12 Jahren das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse vom Zahnarzt.
Das Bonusheft der Gesetzlichen Krankenkasse
Für Kinder, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gilt ab dem 12. Lebensjahr das Bonusheft.
Darin können sich die Kinder und Jugendlichen die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen sowie weitere Vorsorgemaßnahmen ( Individualprophylaxe) beim Zahnarzt eintragen lassen.
Das Bonusheft soll die Kinder motivieren, frühzeitig Verantwortung für ihre eigene Zahngesundheit zu übernehmen.
Denn das kleine Heft ist bares Geld wert: Wer seine Zähne regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lässt, erhält höhere Zuschüsse , sobald Zahnersatz( Krone, Brücke o.ä. ) einmal notwendig wird.
Wer in den vergangenen 5 Jahren (vor der Behandlung) lückenlos die Kontrolltermine beim Zahnarzt durch Eintragungen im Bonusheft nachweisen kann und seine Zähne konsequent gepflegt hat, bekommt von der Krankenkasse einen Bonus von 20 Prozent zum Festzuschuss für den Zahnersatz. Wer in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält sogar einen Bonus von 30 Prozent.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die zahnärztliche Untersuchung wenigstens einmal jährlich nötig.
Vor einem Zahnarztwechsel sollte das Bonusheft vollständig ausgefüllt bzw. abgestempelt werden. Es behält seine Gültigkeit.
Bei Verlust des Heftes kann Ihr Zahnarzt ein neues Heft (mit den entsprechenden Nachweisen) ausfüllen.