Aufgaben der Psychiatriekoordination:
- Koordination von Hilfsangeboten für Personen mit einer psychischen Erkrankung
- Bestandsaufnahme aller Dienste und Einrichtungen, die an der psychiatrischen/psychosozialen Versorgung in der Region beteiligt sind
- Unterstützung bei der Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden (§7 Abs. 1 PsychKG LSA)
- Schaffung von Netzwerken innerhalb der Versorgungslandschaft
- Initiieren von gemeinsamen Besprechungen um sich zu Fachthemen auszutauschen
- Beratung des Ministeriums für Arbeit und Soziales bei der Erstellung und Fortschreibung der psychiatrischen Versorgungsstrategie
- Gewährleistung und Weiterentwicklung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung von Personen mit psychischer Erkrankung/Suchterkrankung nach § 1 Abs. 2 PsychKG LSA
- Verbesserung der Übergänge von stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung
- Erstellung eines Psychiatrieplans
- Öffentlichkeitsarbeit
Hilfsangebote:
- Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie
- ambulante, teilstationäre und stationäre psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung
- Psychologische Psychotherapeuten
- Psychosoziale Beratungsstellen
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- Tagesstätten
- Soziotherapie
- Telefonische Notfallberatung
- Heilpraktiker für Psychotherapie