Umgang mit Wildtierjungen/Abgabestellen
Wenn im Frühjahr wieder viele Menschen die Natur genießen, treffen sie dabei auch auf scheinbar hilflose oder verlassene junge Wildtiere. Vielen kommt dann der Gedanke, diese Tiere retten zu müssen. Doch dies ist in den meisten Fällen ein Missverständnis und kann für die Jungtiere tragisch enden.
Nur selten sind junge Wildtiere von den Eltern verlassen, für sie ist es völlig natürlich, auf die elterliche Pflege zu warten. So stehen Jungvögel mit den Eltern durch Rufe in Kontakt. Rehkitze und junge Hasen werden in der Regel nur ein- bis zweimal am Tag von der Mutter aufgesucht.
Die meisten entdeckten Jungtiere benötigen keine menschliche Hilfe. Durch die Rettungsversuche werden sie der elterlichen Pflege und damit einem wildtiergerechtem Leben entrissen. Es entstehen für die Tiere große Stresssituationen, die sie in Lebensgefahr bringen können.
Daher sollten folgende Hinweise bei Auffinden eines jungen Wildtieres beachtet werden:
- Schnell wieder vom Fundort entfernen, sonst hält man die Eltern von der Versorgung des Jungtieres ab. Beobachtungen nur aus sehr großer Entfernung führen.
Rehe, Hasen u.a. nicht anfassen, da sie nach menschlichem Kontakt vom Muttertier verstoßen werden. - Keine Versorgung der Tiere , da falsche Fütterung meist tödlich endet.
- Jungvögel, die mitten auf der Straße sitzen, an einen sicheren Ort in unmittelbarer Nähe zum Fundort setzen, dort können sie die Eltern finden. Sie können mit der Hand angegriffen werden, da die Eltern sie nicht am Geruch erkennen.
- Nur verletzte Jungtiere oder solche, die in unmittelbarer Nähe zu einem verunglückten Muttertier sitzen, benötigen Hilfe. Bitte diese zu den unten genannten Abgabestellen bringen.
Grundsätzlich gilt:
- Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Wildtiere streng geschützt und dürfen nicht aus der Natur entnommen werden. Eine Ausnahme sind aber verletzte, kranke oder hilflose Wildtiere. Diese dürfen grundsätzlich von jedem Bürger aufgenommen und bei entsprechender Sachkenntnis selber gesund gepflegt werden.
- Sobald diese Tiere wieder gesund sind und sich selbst erhalten können, müssen sie unverzüglich in die freie Natur zurück entlassen werden.
Das Land Sachsen-Anhalt hat folgende Abgabestellen für die Aufnahme hilfloser, verletzter und kranker Wildtiere bestimmt. Im Landkreis Harz sind dies:
Tierpark Hexentanzplatz Thale
Hexentanzplatz 4
06502 Thale
Telefon: 03947 2880
Fax: 03947 9196-0
E-Mail: TierparkThale@aol.com
Öffnungszeiten:
November bis Januar 10:00 - 16:00 Uhr
Mai, September und Oktober 9:00 - 18:00 Uhr
Juni bis August 9:00 - 19:00 Uhr
Tierpark Halberstadt
Spiegelsberge 4
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 2413-2
Fax: 03941 448016
E-Mail: tiergarten@halberstadt.de
Öffnungszeiten:
Mai bis September 9:00 - 19:00 Uhr
Oktober bis April 9:00 - 17:00 Uhr
Wildpark Christianental Wernigerode
Christianental 11
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 2529-2
Öffnungszeiten:
April bis Oktober 10:00 - 20:00 Uhr
November bis März 10:00 - 18:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten der v.g. Abgabestellen können Sie sich an folgende Rufnummer wenden: 0151 10946286.
Fledermaus gefunden - was nun?
Während der Aktivitätsphase unserer heimischen Fledermäuse von April bis Oktober, je nach Witterung und Temperatur, werden häufig verletzte oder flugunfähige Fledermäuse gefunden. Oft besteht dann der Wunsch, diesen Tieren zu helfen. Dabei müssen einige wichtige Regeln beachtet werden:
- Fledermäuse sind Wildtiere. Sie können Krankheiten und Parasiten übertragen. Deshalb dürfen sie nur mit Handschuhen angefasst werden. Bitte lassen Sie Kinder das Tier nur anschauen, niemals anfassen!
- In den Sommermonaten werden oft sehr kleine, flugunfähige Jungtiere gefunden, die noch keine feste Nahrung zu sich nehmen, sondern noch gesäugt werden müssten. Diese Jungtiere aufzuziehen ist äußerst schwierig und oft auch erfolglos.
- Fledermäuse haben in einer hilflosen Situation mehr Angst vor dem Menschen, der sie versorgen will, als umgekehrt. Sie wehren sich mit Zischen und Fauchen, mit panischem Flattern und mit Beißen. Deshalb fasst man sie mit Handschuh von oben her am Körper beherzt an und umschließt vorsichtig mit der Hand die angelegten Flügel. Dieser Griff soll nur so lange andauern, bis man die Fledermaus in einen vorbereiteten Karton gesetzt hat, der an einen ruhigen Ort gestellt werden soll.
- In dem Karton (maximale Größe Schuhkarton) soll geknülltes Küchenpapier oder ein sauberes Tuch liegen (keine Papiertaschentücher, kein Toilettenpapier). Der Deckel soll viele kleine Luftlöcher haben. In den Karton bitte einen Marmeladendeckel mit Trinkwasser stellen, denn verletzte Tiere leiden sehr schnell unter Austrocknung.
Fledermäuse können mit Objekten oder Fahrzeugen kollidieren oder werden Opfer von Katzen, Eulen oder Mardern. Das erkennt man an verletzten/ gebrochenen Knochen oder offenen blutenden Wunden. Hier ist es oft nur möglich, dem Tier Schutz, Ruhe und Trinkwasser zu geben. - Bitte kontaktieren Sie nach der Sicherstellung des Tieres in einen Karton einen Spezialisten von der Internetseite www.fledermaus-aksa.de. Sie werden dann von Fachleuten beraten, ob Sie selbst die Pflege leisten können oder ob das Tier zur Gesundung und Pflege übernommen wird.
- Achtung: wenn keine offensichtlichen Verletzungen erkennbar sind und das Tier trotzdem hilflos erscheint, kann eine Krankheit vorliegen, in diesem Fall muss das Tier unbedingt an einen Spezialisten abgegeben werden.
- Ausnahmsweise darf (nach § 45 Abs. 5 BNatSchG) ein verletztes Tier gesund gepflegt werden. Nur wer sich das zutraut, sollte das tun. Niemand darf ein Tier behalten, die Tiere müssen, wenn sie wieder flugfähig sind, auf jeden Fall freigelassen werden. Fledermäuse sind Wildtiere und keine Haustiere!
Wer sich nach der Beratung durch einen Spezialisten entscheidet, das Fundtier selbst zu versorgen, füttert abends Mehlwürmer (mit der Pinzette) und träufelt Wasser (mit der Pipette). Niemals tagsüber füttern, Fledermäuse sind nachtaktiv! - Manchmal muss die Natur ihren Lauf nehmen und nicht immer sind die Bemühungen erfolgreich, dann verendet die gerettete Fledermaus. Seien Sie nicht enttäuscht, auch dann war Ihr Beitrag wertvoll.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten an die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Harz, Friedrich- Ebert- Straße 42, 38820 Halberstadt; naturschutz@kreis-hz.de; Telefon: 03941 5970-5721 oder -5725.