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Erlegungsprämie für Schwarzwild bis 2026 verlängert

Das Landesforstministerium Sachsen-Anhalt hat die Zahlung der Erlegungsprämie für Schwarzwild für den Antragszeitraum bis Oktober 2026 verlängert. Die Erlegungsprämie wird demnach für folgende Zeiträume weitergewährt:

Erlegungszeitraum Antragszeitraum
01.10.2024 bis 31.03.2025 bis 15.05.2025
01.04.2025 bis 30.09.2025 bis 15.10.2025
01.10.2025 bis 31.03.2026 bis 15.05.2026
01.04.2026 bis 30.09.2026 bis 15.10.2026

       
Vorsorglich weist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten darauf hin, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht und Personen nur dann als anspruchsberechtigt gelten, wenn sie die mit Unterschrift zu bestätigenden Anforderungen im Antragsformular erfüllen.

Hinweise zur Antragstellung:
Für die Antragsbearbeitung sind weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Anträge von Jagdausübungsberechtigten, die ihre Reviere im Landkreis harz haben,  können bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Harz eingereicht werden.

Es ist das neue Antragsformular zu verwenden, welches hierunter Formulare: Jagd hinterlegt ist. Diesem Antrag sind als Anlagen beizufügen:

1. die Streckenliste für den beantragten Zeitraum

2. alle zugehörigen Wildursprungsscheine (jeweils eine der original Durchschriften)

3. ein Nachweis für die Einreichung der Trichinenproben


Weitere Informationen unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/agrarwirtschaft-laendliche-raeume-fischerei-forst-und-jagdhoheit/forst-und-jagd/jagdhoheit