Untere Landesentwicklungsbehörde
Der Landkreis Harz fungiert als Untere Landesentwicklungsbehörde.
Wichtigste Aufgaben sind:
- die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen,
- die Durchführung von Raumordnungsverfahren, deren räumliche Auswirkungen sich auf das Gebiet eines Landkreises beschränken und die durch die oberste Landesentwicklungsbehörde übertragen werden und
- die Beratung über Erfordernisse der Raumordnung.
Der Landkreis ist weiterhin Träger der Regionalplanung. Die Aufgabe wird im Rahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz erledigt.
Hier wird federführend der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Landkreisebene geführt und auf Landes- und Bundesebene begleitet.