Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, zählt zum Begriff Abwasser. Für die Einleitung dieses Niederschlagswassers kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Die wasserrechtliche Erlaubnis kann mit dem unten stehenden Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser beantragt werden.
Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Lindemann
Telefon: 03941 5970-5726
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!
Frau Peters
Telefon: 03941 5970-5742
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!
Die Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Niederschlagswasserkanäle oder -anlagen bedarf einer Entwässerungsgenehmigung des Abwasserbeseitigungspflichtigen (i.d.R. der Kommune bzw. des lokalen Wasser-/Abwasserzweckverbandes).
Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode
Mitgliedsgemeinden: | Stadt Blankenburg (Harz) Stadt Ilsenburg (Harz) Gemeinde Nordharz Stadt Oberharz am Brocken Stadt Wernigerode |
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz
Mitgliedsgemeinden: | Stadt Quedlinburg Stadt Thale Stadt Ballenstedt Verbandsgemeinde Vorharz Stadt Harzgerode Stadt Blankenburg (Harz) Stadt Seeland Stadt Falkenstein / Harz Stadt Aschersleben |
Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
Mitgliedsgemeinden: |
Stadt Blankenburg (Harz)
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Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH
Mitgliedsgemeinden | Halberstadt Klein Quenstedt Emersleben Sargstedt Aspenstedt Athenstedt Ströbeck Mahndorf |