Niederschlagswasser

Das Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, zählt zum Begriff Abwasser. Für die Einleitung dieses Niederschlagswassers kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.

Die wasserrechtliche Erlaubnis kann mit dem unten stehenden Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser beantragt werden.

Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

 

Ihre Ansprechpartner:

Herr Lindemann               

Telefon: 03941 5970-5726
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!

Frau Peters                      

Telefon: 03941 5970-5742
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!



Die Einleitung  von Niederschlagswasser in öffentliche Niederschlagswasserkanäle oder -anlagen bedarf einer Entwässerungsgenehmigung des Abwasserbeseitigungspflichtigen (i.d.R. der Kommune bzw. des lokalen Wasser-/Abwasserzweckverbandes).

Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode

Mitgliedsgemeinden:  Stadt Blankenburg (Harz)
 Stadt Ilsenburg (Harz)
 Gemeinde Nordharz
 Stadt Oberharz am Brocken
 Stadt Wernigerode

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz

Mitgliedsgemeinden: Stadt Quedlinburg
Stadt Thale
Stadt Ballenstedt
Verbandsgemeinde Vorharz 
Stadt Harzgerode
Stadt Blankenburg (Harz)
Stadt Seeland
 Stadt Falkenstein / Harz
 Stadt Aschersleben

Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz

Mitgliedsgemeinden:

 Stadt Blankenburg (Harz)
 Stadt Thale
 Stadt Halberstadt
 Gemeinde Huy
 Gemeinde Nordharz
 Stadt Osterwieck
 Verbandsgemeinde Vorharz
 Verbandsgemeinde westliche Börde

 

Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH

Mitgliedsgemeinden Halberstadt
Klein Quenstedt
Emersleben
Sargstedt
Aspenstedt
Athenstedt
Ströbeck
Mahndorf

 

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