Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind aus Sicht des Hochwasserschutzes von besonderer Bedeutung. Überschwemmungsgebiete müssen in Gebieten in denen ein Hochwasserrisiko besteht ausgewiesen werden. Hochwässer sind ...
Die gesetzliche Pflicht zur Unterhaltung der o. g. Gewässer 1. Ordnung (Kalte Bode und Warme Bode, Bode, Holtemme, Zillierbach, Ilse, Ecker, Oker, Selke) obliegt dem Land Sachsen-Anhalt. Seit dem 01.01.2002 ist für die Unterhaltung der ...
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens . Dies gilt nicht, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten ...
Die Herstellung und die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen, auch von Aufschüttungen und Abgrabungen, in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde (§§ 36 WHG ...