Immer wenn bei Baumaßnahmen z.B. von Versorgungsträgern (für Arbeiten an der Gas-, Wasser-, oder Stromversorgung) etc. eine Kreisstraße betroffen ist, ist eine Antragstellung sowie ein Abschluss eines Straßenbenutzungsvertrages mit dem Straßenbaulastträger erforderlich.

Dafür ist das angefügte Antragsformular mit dazugehörigen Lageplänen durch die Antragsteller im Amt für Hoch- und Tiefbau einzureichen.

Immer, wenn bei der Verlegung einer Telekommunikationslinie im Zuge des Breitbandausbau eine Kreisstraße betroffen ist, ist eine Antragstellung und Genehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich.

Dafür sind die angefügten Antragsformulare mit dazugehörigen Lageplänen durch die Antragsteller im Amt für Hoch- und Tiefbau einzureichen

Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich gern an Frau Schönekerl wenden, Telefon: 03941 5970-2609