Immer wenn bei Baumaßnahmen z.B. von Versorgungsträgern (für Arbeiten an der Gas-, Wasser-, oder Stromversorgung) etc. eine Kreisstraße betroffen ist, ist eine Antragstellung sowie ein Abschluss eines Straßenbenutzungsvertrages mit dem Straßenbaulastträger erforderlich.
Dafür ist das angefügte Antragsformular mit dazugehörigen Lageplänen durch die Antragsteller im Amt für Hoch- und Tiefbau einzureichen.