Tierseuchengeschehen
Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Tierseuchen:
Aviäre Influenza / Geflügelpest
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Blauzungenkrankheit
Mit Stand vom 14.08.2024 ist ganz Deutschland nicht mehr seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Die Blauzungenkrankheit, basierend auf den klassischen Serotypen 1-24, ist aufgrund des neuen europäischen Tiergesundheitsgesetztes als Seuche der Kategorie C+D+E klassifiziert und ist damit optional zu bekämpfen. Verdächtige Tiere sind durch eine Blutprobe (EDTA), auf BT untersuchen zu lassen.
Verbringungsregeln:
Bei der Verbringung müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und weitere Hornträger, Gabelhornträger, Kameliden, Hirsche, Moschustiere, Giraffenartige und Hirschferkel sowie Zuchtmaterial bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die innergemeinschaftlichen Verbringungsregeln und die Verbringungsregeln für Drittländer erfragen Sie bitte beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Tel. 03941 5970-4489).
Verbringung innerhalb Deutschlands:
Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind ohne besondere BT-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich. Auf die im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten, an die Unternehmer gerichteten Verantwortlichkeiten für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an Verbringungen sowie Seuchenpräventionsmaßnahmen bei Beförderungen wird hingewiesen. Es sind nur klinisch gesunde Tiere zu verbringen! Ggf. notwendige Tierhaltererklärungen finden Sie hier.
Blauzungenkrankheit - Entschädigung und Beihilfe
Entschädigung und Beihilfe wird nur für die Impfung gewährt.
Informationen zu allen anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland erhalten Sie hier:
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
Früherkennung ASP - 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine
- Die Prämienhöhe beträgt 100 Euro je untersuchungsfähiger Probe.
Prämienberechtigt sind Jagdausübungsberechtigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im eigenen Revier nachfolgend aufgeführte Wildschweine beproben:
- Fallwild,
- Unfallwild,
- Wildschweine, die vor dem Erlegen Krankheitsanzeichen aufweisen,
- Wildschweine, bei denen sich beim Aufbrechen Veränderungen an den inneren Organen finden. - Ausgenommen von der Prämienzahlung sind Bedienstete der staatlichen Forstverwaltung des Landes, die Proben von gefallenen oder verunfallten Wildschweinen im Rahmen ihrer Dienstausübung entnehmen. Hier wird keine Prämie gezahlt.
- Probenmaterial und Probenbegleitscheine stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
- Zur genauen Bestimmung des Fundortes empfehlen wir die App Tierfund-Kataster (TFK) verfügbar im Google Play Store und Apple Store, deren Nutzung auch für uns hilfreich ist.
- Die Proben sind im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt zuzuleiten.
- Nach abgeschlossener Untersuchung erfolgt die Prämienauszahlung durch die Tierseuchenkasse, das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist hier unbeteiligt.
- Untersuchungsanträge finden Sie hier (Formular: Wildschweinmonitoring - Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring)
- Helfen Sie die ASP frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen!
Abgabezeiten für Probenmaterial, das mittels Kurierfahrzeug zum Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt befördert werden soll:
von Montag bis Freitag jeweils ab 8:00 Uhr bis spätestens:
Montag: | 10:30 Uhr |
Dienstag: | 11:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:30 Uhr |
Donnerstag: | 12:30 Uhr |
Freitag: | 11:00 Uhr |
sofern die Proben am selben Tag zur Untersuchung gelangen sollen. Sollte die Untersuchung nicht termingebunden sein, ist die Abgabe von Probenmaterial während der üblichen Öffnungszeiten möglich (Ausnahme Freitag: 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr).