Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung sowie den Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen. In Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Bauordnungsbehörde im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: das Baugenehmigungsverfahren und das Bauordnungsverfahren.

Eine Baugenehmigung wird auf einen Antrag hin erteilt, wenn sich das bauliche Vorhaben im Einklang mit denjenigen Vorschriften des öffentlichen Rechts befindet, welche im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Zweck des Verfahrens ist, die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts sicherzustellen und eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.

Das Bauordnungsverfahren dient der Abwehr von Gefahren, die durch Verstöße gegen geltendes Recht entstehen, insbesondere durch:

  • ungenehmigte Errichtung von baulichen Anlagen (sog. „Schwarzbau“),
  • ungenehmigten Umbau/ungenehmigte Nutzungsänderung,
  • Abweichungen von den Bestimmungen der Baugenehmigung,
  • mangelnde Unterhaltung baulicher Anlagen, die eine Gefahr darstellen.

Für grundlegende Informationen, beachten Sie bitte auch unsere Rubrik Häufig gestellte Fragen.

 

Links:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Bauaufsichtsbehörde)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales (Oberste Bauaufsichtsbehörde)

Formulare zum Download sowie Hinweis zur Beantragung einer Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales.

Sachgebietsleitung   - derzeitig nicht besetzt - 
 
Ansprechpartner und Zuständigkeitsbereiche

Frau Itzek: Stadt Halberstadt mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5512
E-Mail:

Herr Sternberg: Stadt Wernigerode mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5542
E-Mail:

Frau Blochwitz: Stadt Ballenstedt, Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein - alle Bereiche mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5515
E-Mail:

Herr Wolff: Welterbestadt Quedlinburg mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5541
E-Mail:

Herr Blumenthal: Stadt Blankenburg
Telefon: 03941 5970-4415
E-Mail:

Herr Bäthge: Blankenburg Ortsteile
Telefon: 03941 5970-5504
E-Mail:

Frau Steffens: Stadt Osterwieck, Stadt Ilsenburg - alle Bereiche mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5506
E-Mail:

Frau Voigt-Wilkerling: Stadt Thale mit Ortsteilen
Telefon: 03941 5970-5180
E-Mail:
 
Herr Spangenberg: Oberharz am Brocken mit Ortsteilen
 
Frau Harmuth: Verbandsgemeinde Vorharz, Stadt Wegeleben, Selke-Aue - alle Bereiche mit Ortsteilen
 
Herr Wagner: Gemeinde Huy, Verbandsgemeinde Nordharz - alle Bereiche mit Ortsteilen
 
Für allgemeine Fragen
Sekretariat
Telefon: 03941 5970-5528
Fax: 03941 5970-4333
E-Mail: