Vorbeugender Brandschutz

Das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ befasst sich mit Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruchs beziehungsweise der Verhinderung einer Brandausbreitung im Falle eines Brandes und der Vorbereitung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Brandbekämpfung. Hierzu gehören unter anderem:

  • die Durchführung von Brandsicherheitsschauen (gemäß § 19 Brandschutzgesetz)
  • die Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren und
  • die Abstimmung bzgl. Brandmelde-/Sprachalarmierungsanlagen und Feuerwehrplänen.
Sachgebietsleitung
Frau Ziesenhenne: Brandschutzprüferin Stadt Blankenburg/Harz, Stadt Harzgerode, Gemeinde Nordharz, Stadt Oberharz am Brocken       
 
Ansprechpartner und Zuständigkeitsbereiche
Herr Bothe: Brandschutzprüfer Stadt Ilsenburg, Stadt Osterwieck, Welterbestadt Quedlinburg
 
Herr Korsowski: Sachbearbeiter für Feuerwehrschließungen, Feuerwehrpläne und Aufschaltung/Abnahme BMA
 
Herr Menzel: Brandschutzprüfer Stadt Ballenstedt, Stadt Falkenstein/Harz, Gemeinde Huy, Stadt Thale, Verbandsgemeinde Vorharz (außer Harsleben)                            
 
Frau Reißner (zzt. nicht im Dienst / Ansprechpartnerin Frau Ziesenhenne): Brandschutzprüferin Stadt Wernigerode
 
Herr Rößling: Brandschutzprüfer Stadt Halberstadt, Harsleben