Sie haben Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Angelegenheiten des Katastrophen- und Zivilschutzes oder im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit? Sie haben Kampfmittel, eine Mine oder Bombe gefunden?

Für Angelegenheiten des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit steht Ihnen der Ansprechpartner unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Telefon: 03941 5970-4437
Fax: 03941 5970-1346-15
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de

In Fragen des Katastrophenschutzes und zur Kampfmittelbeseitigung wenden Sie sich bitte an:

Telefon: 03941 5970-4517
Fax: 03941 5970-1346-15
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de

Sie haben Fragen zu den Katastrophenschutzorganisationen und zu Helfern und Technik, dann erreichen Sie Ihren Ansprechpartner unter:

Telefon: 03941 5970-4591
Fax: 03941 5970-1346-15
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de

Der Leiter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz steht Ihnen gern zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen ihn unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: 03941 5970-4435
Fax: 03941 5970-134615
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de 

  • Notruf - Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

    Bitte wählen Sie den Notruf nur bei schweren Verletzungen und lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Anzeichen, schweren Unfällen, allergischem Schock, Vergiftung, Bewusstlosigkeit, akuter Atemnot, stark blutenden Wunden, Verbrühungen, Verbrennungen oder Verätzungen!

  • Für eine allgemeine ärztliche Behandlung steht der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten Ihres Hausarztes zur Verfügung.
    Telefon: 116117

  • Anmeldung Krankentransport
    Telefon: 03941 69999
    Fax: 03941 6999-240

  • Notfall-Telefax:

    Gehörlose und Sprachbehinderte können einen Notruf über Fax direkt auf die Notrufnummer 112 absetzen.

    Bitte geben Sie an:

    Was ist passiert?
    Wo ist es passiert?
    Eventuell um wie viele Verletzte es sich handelt?
    Wer soll Ihnen helfen?
    Benötigen Sie Auskunft zu Bereitschaftsdiensten von Ärzten oder Apotheken im Landkreis

    Sie bekommen dann von der Einsatzleistelle des Landkreises Harz ein Bestätigungsfax, dass Ihr Hilfeersuchen eingegangen ist und bearbeitet wird.

    Der Missbrauch des Notfallfaxes und des Notrufes ist strafbar!