KFZ-Zulassung

Sie möchten ein neues Auto anmelden, ein Motorrad ummelden oder benötigen ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer: Sie erreichen die KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Harz in Wernigerode zu den unten genannten Öffnungszeiten

Achtung: Die Zulassungsstelle des Landkreises Harz ist ausschließlich in Wernigerode am Dornbergsweg 39a erreichbar. Der bisherige Hauptstandort in Halberstadt bleibt dauerhaft geschlossen.

Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörden richtet sich nach dem Wohnortprinzip. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Harz haben, sind Sie bei der Zulassungsstelle des Landkreis Harz richtig. Die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist unabhängig von Ihrem Wohnort im Kreisgebiet möglich. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich.

Erweiterte Öffnungszeiten in Wernigerode

Die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde in Wernigerode haben zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag:
8-12 Uhr
13-16 Uhr
16-17 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch:
8-12 Uhr

Donnerstag:
8-12 Uhr
13-17 Uhr
17-18 Uhr (nur mit Termin)

Termine können über die Online-Terminvereinbarung gebucht werden.

Diese Sonderöffnungszeiten betreffen nur den Standort in Wernigerode. Alle anderen Ämter und Außenstellen der Kreisverwaltung sind wie bisher von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet.

Sie finden die Zulassungsstelle in Wernigerode im Dornbergsweg 39 a.

Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungsstelle:
Telefon: 03941 5970-2706, 03941 5970-4269, 03941 5970-2714
Fax: 03941 5970-4295, 03941 5970-2750, 03941 5970-1326-98
E-Mail: zulassung@kreis-hz.de


Hier geht's zur Online-Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle

Hinweis: Längere Wartezeiten ergeben sich insbesondere an Brückentagen, vor und nach Feiertagen sowie an den Tagen um den Monats-, Quartals-und Jahreswechsel.

Zur Vorbereitung auf Ihren Termin nutzen Sie bitte diese Checkliste - hier sind alle Unterlagen aufgelistet, die Sie für Ihr Anliegen benötigen.

Mit dem 1. September 2023 tritt die Neuverkündung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft.

Damit wird auch die produktive Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) freigeschaltet und somit eine digitale Fahrzeugzulassung für Großkunden möglich.

Durch das Vorhaben „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden die häufigsten Vorgänge der Fahrzeugzulassung für natürliche und juristische Personen digital ermöglicht.

In der Anlage finden Sie das Handbuch vom Kraftfahrtbundesamt für Großkunden. Weitere Informationen finden sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamt.

Sie wollen ihr KFZ online an- oder abmelden? Dann nutzen Sie die folgenden Links.

KFZ Anmeldung

KFZ Abmeldung