Psychisch erkrankte Menschen benötigen in einer Krisensituation fachliche Begleitung und Hilfe. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) unterstützt und betreut diese Personen. Ziel ist dabei, betroffene Menschen zu befähigen, ihren Lebensweg selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst auch mit niedergelassenen Ärzten, Psychologen sowie anderen Diensten und Einrichtungen zusammen.

Die Mitarbeiter stehen dabei für Gespräche zur Verfügung und versuchen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Situation zu helfen. Gleichzeitig beraten und informieren sie über weitere Hilfsmöglichkeiten und sind bei der Vermittlung, auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen, behilflich.

Als weitere Hilfsmöglichkeiten sind

  • Fachberatungsstellen (Psychosoziale Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, telefonische Notfallberatung),
  • ambulante Therapeuten (Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Psychiatrie, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie, Ergotherapeuten),
  • Fachkrankenhäuser (ambulante, teilstationäre, und stationäre Versorgung),
  • Selbsthilfegruppen,
  • Ämter und
  • Behörde

anzusehen.

Die Sozialarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ihre Partner und unterstützen Sie in einer seelischen Not- und Krisensituation, bei einer psychischen Erkrankung und/oder nach einem psychiatrischen Krankenhausaufenthalt.

  • sich seelisch und nervlich am Ende fühlen,
  • unter Angst und Traurigkeit leiden,
  • mit dem Alleinsein nicht zurechtkommen,
  • manchmal nicht mehr leben wollen,
  • Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen haben oder
  • als Angehöriger Rat brauchen.
  • Einzelgespräche,
  • Gesprächsgruppen für seelisch Erkrankte,
  • Hilfe zur Selbsthilfe,
  • Hausbesuche und
  • begleitende Hilfen.

Einen Überblick zu den psychiatrischen Angeboten in Sachsen-Anhalt und über die Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie im Psychiatrie-Wegweiser.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

  • Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen- Anhalt (PsychKG LSA) vom 22. Oktober 2020
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997, zuletzt geändert in §§ 31a und 32 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 93)

Kontakt

 
Sozialpsychiatrischer Dienst - Hauptstelle
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Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
 
Sozialpsychiatrischer Dienst - Nebenstelle Wernigerode
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Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode
 
Sozialpsychiatrischer Dienst - Nebenstelle Quedlinburg