Führerschein umtauschen: Fristen und Informationen
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland laut einer EU-weiten Regelung bis 2033 umgetauscht werden, um einheitlich und fälschungssicher zu sein. Im Landkreis Harz betrifft dieses Gesetz knapp 100 000 Dokumente.
Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Es gibt Fristen, die nach Dokumentenart aufgeteilt und zeitlich gestaffelt sind. Ein Umtausch ist aber auch vor der gesetzlichen Frist möglich.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wie funktioniert der Umtausch?
Sie vereinbaren einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde und können dann vor Ort Ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Eine zusätzliche Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erfolgt nicht.
Der Umtausch ist EU-weit Pflicht: Wer mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Im Ausland können zudem Probleme aufkommen, wenn der alte Führerschein nach Fristablauf noch genutzt wird.
Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung
Wo kann der Führerschein getauscht werden?
Wernigerode, Dornbergsweg 39a, 1. Obergeschoss
Halberstadt, Kreisverwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus III, Erdgeschoss (nur montags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr)
Quedlinburg, Heiligegeiststraße 7, Haus der KoBA, Erdgeschoss (Raum 1.05), Zugang über Seiteneingang Mummental (nur dienstags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr)
Welche Dokumente sind für den Umtausch mitzubringen?
Die alte Fahrerlaubnis, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Reisepass nur in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate.
Was kostet der Umtausch?
Beim Landkreis Harz kostet der Umtausch 30,40 Euro. Die Gebühr kann mit EC- oder Kreditkarte oder bar gezahlt werden.
Achtung: In Quedlinburg ist nur Kartenzahlung möglich.