Sachgebiet Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.


Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nimmt die Fleischhygieneüberwachung einen großen Stellenwert ein.
Unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Die Lebensmittelüberwachung beginnt daher bereits im Stall, z.B. mit der Entnahme und Beurteilung von Proben von lebenden Tieren nach nationalen Rückstandskontrollplan. Sie umfasst den gesamten Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Kontrolle der Verarbeitung und der Vermarktung.

Die Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung dient zum einen dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten zum anderen aber auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten oder sonstigen Rückständen, wie z. B. gesundheitsrelevanten Pflanzenschutzmitteln. Amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten nehmen diese Aufgabe auf dem Schlachthof (Halberstädter Landwurst GmbH) und in den Gewerbebetrieben sowie im Bereich der Hausschlachtung wahr.

Die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte führen dazu regelmäßig unangemeldete Kontrollen in den Betrieben und Einrichtungen des Lebensmittelverkehrs durch und entnehmen stichprobenweise oder anlassbezogen Proben, die dann im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht werden.

Weitere Aufgaben sind:

  • Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probennahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
  • Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe
  • Spezielle Rückstandsuntersuchungen
  • Untersuchung von Wild
  • Annahme von Beschwerden und Hinweisen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen und bei Verdacht auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
  • Klärung von Verbraucherbeschwerden über verdorbene oder nicht verkehrsfähige Lebensmittel
  • Attestierung bei Exporten von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Zulassungsverfahrens von Unternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und gemäß Verordnung (EG) 853/2004 zulassungspflichtig sind
  • Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (Speiseabfälle)
  • Mitwirkung bei baurechtlichen Genehmigungen, bei Neu- oder Umbau von Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind sowie lebensmittelrechtliche Abnahme der Einrichtungen vor Inbetriebnahme
  • Überprüfung auf dem Gebiet der Rindfleisch- und Fischetikettierung
  • Handelsklassenüberwachung:

Kontrolle der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften und Qualitätsnormen des Handels auf allen Stufen der Vermarktung für:

  • frisches Obst und Gemüse,
  • für Eier,
  • für Geflügelfleisch und für Rinder-/Schweine-/Schafschlachtkörper
  • Exportkontrollen auf der Erzeugerstufe für frisches Obst und Gemüse, welches für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist.

Sie erreichen das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene wie folgt:

Tel.          03941 5970-4489

E-Mail:   veterinaeramt@kreis-hz.de