Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind aus Sicht des Hochwasserschutzes von besonderer Bedeutung. Überschwemmungsgebiete müssen in Gebieten in denen ein Hochwasserrisiko besteht ausgewiesen werden. Hochwässer sind Naturereignisse, die erst dann zu einem Katastrophenereignis werden, wenn menschliche Güter oder gar Leib und Leben in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Vergangenheit zeigt, dass Hochwasserereignisse auch zukünftig nicht vermieden werden können.
Im Landkreis Harz gibt es vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete sind in den Arbeitskarten der Wasserbehörde dargestellt und für Jedermann während der Öffnungszeiten einsehbar.
Die im Landkreis Harz festgesetzten Überschwemmungsgebiete können auf der Seite des Landesverwaltungsamt Halle eingesehen werden.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 WHG durch das Landesverwaltungsamt Halle.
Seit Einführung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 01.03.2010 ist die Errichtung baulicher Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alleinig und abschließend im § 78 WHG geregelt. Die Verbotstatbestände ergeben sich aus § 78 Abs. 1 Nr. 1-9 WHG. Allgemein kann festgestellt werden, dass neue Wohngebiete, die Errichtung baulicher Anlage und hochwasserverschärfende Nutzungen im Überschwemmungsgebiet verboten sind.
Gemäß § 78 Abs. 2 S. 4 WHG kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. Bedarf ein Bauleitplan oder ein Einzelvorhaben einer Entscheidung nach § 78 Abs. 2 oder 3 WHG, entscheidet auf der Grundlage des § 101 WG LSA die hierfür zuständige Behörde im Benehmen mit der Wasserbehörde.
Für die Bewertung der Maßnahmen nach Baurecht oder für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bei baugenehmigungsfreien Vorhaben sind nachfolgende Unterlagen im Bauordnungsamt/ Bauplanungsamt bzw. in der unteren Wasserbehörde Merkblatt zur Antragstellung und Auskunft zum hochwasserangepassten Bauen einzureichen.
Hochwasserrisikokarten des LHW
Der LHW hat gemäß der HWRM-RL Hochwasserrisikokarten und Hochwassergefahrenkarten erarbeitet und eingestellt.
Hochwasserrisikokarten GeoFachDatenServer Sachsen-Anhalt
Hochwassergefahrenkarten GeoFachDatenServer Sachsen-Anhalt
Die Karten geben Auskunft zu Gebieten, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Woszczyk
Telefon: 03941 5970-5747
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Frau Hohmann
Telefon: 03941 5970-5741
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Frau Bauschatz
Telefon: 03941 5970-5798
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