Neues Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt: KoBa Harz unterstützt Unternehmen bei der Integration von Menschen mit Behinderung
Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern auch eine Chance für Unternehmen, die von der Vielfalt und den Fähigkeiten schwerbehinderter Menschen profitieren können. Ab 2025 tritt das neue Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt in Kraft, das Unternehmen vor Herausforderungen stellt, die keine schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigen. Die Abgaben für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, werden dann deutlich erhöht.
„Arbeitgeber, die 2024 aktiv werden und schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeitende einstellen, können diese zusätzlichen Kosten verringern oder sogar vermeiden“, erläutert Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen bei der KoBa Harz in einer Pressemitteilung. Dies bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern fördert auch eine inklusive Arbeitskultur, die langfristig zu Innovation und betrieblichem Erfolg beitragen kann.
Derzeit beschäftigen etwa ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen in Deutschland keine schwerbehinderten Menschen. Ab 2025 könnte dies zu einer unerwarteten finanziellen Belastung führen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Die KoBa Harz unterstützt Unternehmen in der Region aktiv dabei, geeignete schwerbehinderte Mitarbeitende zu finden und zu integrieren.
„Wir betreuen rund 300 schwerbehinderte Menschen mit vielfältigen Kompetenzen, die bereit sind, einen wertvollen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens zu leisten“, betont Denecke. „Unser Arbeitgeberservice steht Betrieben zur Seite, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 154 SGB IX und die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX zu erfüllen, sondern auch die Vorteile der Inklusion in der Arbeitswelt zu nutzen.“ Inklusion fördert die Vielfalt im Unternehmen, steigert das Betriebsklima und bringt neue Perspektiven in den Arbeitsalltag ein.
Unternehmen, die schwerbehinderte Mitarbeitende einstellen möchten oder Fragen zur Beschäftigungspflicht haben, können den Service der KoBa Harz nutzen und sich individuell beraten lassen.
Kontakt KoBa:
Arbeitgeberservice KoBa Harz
Bettina Wittenberg und Elisabeth Krug
Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststr. 7
Telefon: 03943 5833-33
E-Mail: AGS@koba-jobcenter-harz.de
Text in Einfacher Sprache:
Neues Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt
Kommunale Beschäftigungs-Agentur - Abkürzung: KoBa.
Inklusion am Arbeitsplatz ist wichtig.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichbehandelt werden.
Das betrifft auch Menschen mit Behinderung.
Ab dem Jahr 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Unternehmen die keine Menschen mit Behinderung haben,
müssen eine Geld-Strafe zahlen.
Diese Geld-Strafe wird im Jahr 2025 höher.
Die KoBa Harz hilft Unternehmen im Landkreis Harz.
Die KoBa sucht Menschen mit Behinderung für die Unternehmen.
Die KoBa hilft auch bei der Integration.