Handlungskonzept Landkreis Harz
Handlungskonzept Landkreis Harz 2020
Das Handlungskonzept vom Landkreis Harz 2020 soll Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis vorantreiben. Durch Beschluss des Kreistages im Jahr 2020 sind das Örtliche Teilhabemanagement und der Landrat damit beauftragt das Handlungskonzept umzusetzen.
Im Handlungskonzept stehen 29 Maßnahmen, die die Landkreisverwaltung durch das Örtliche Teilhabemanagement zusammen mit dem Aktionsbündnis Landkreis Harz und Betroffenen entwickelt hat. Im Dezember 2022 ist das Handlungskonzept evaluiert worden. Im Evaluationsbericht sind die einzelnen Maßnahmen ausgewertet.
Handlungs-Konzept vom Land-Kreis Harz zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Was ist das Ziel eines Handlungs-Konzepts?
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Harz verbessern.
Was beinhaltet das Handlungs-Konzept?
Das Handlungs-Konzept ist ein Plan mit 29 Maßnahmen.
Gibt es schon erste Erfolge?
Ja!
Wie geht es jetzt weiter?
14 Maßnahmen laufen.
5 Maßnahmen sind beendet.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns gerne an.
Oder schreiben Sie eine E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de