Was sind Inklusionsbetriebe und wie wird man einer?
Ausgangslage:
Nach wie vor ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung schwer zugänglich. Dies äußert sich zum einen in einer höheren Arbeitslosenquote und darin, dass viele Menschen, insbesondere mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder geistigen Behinderung, in der Regel auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt werden, zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Dabei spielen unterschiedliche Faktoren und Barrieren eine große Rolle. Diese beginnen in den Köpfen von Arbeitgebern durch Vorbehalte und Unwissen und durch Informationsdefizite sowie strukturelle Hindernisse. Damit können zum Beispiel räumliche oder kommunikative Barrieren eine Rolle spielen, wie das Fehlen einer Rampe, Gebärdendolmetscher und weiterer Hilfsmittel.
Um Menschen mit einer Behinderung dauerhaft eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, wurden Ende der 70er Jahre in Deutschland die ersten Inklusionsbetriebe geschaffen.
Mit der Neuerung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 und der Implementierung des SGB IX im Juli 2001 wurden Inklusionsbetriebe gesetzlich definiert und erhielten damit einen festen Platz im System der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären Betätigung einen besonderen sozialen Auftrag haben. Sie sollen mindestens 30% und höchstens 50% Menschen mit einer Behinderung beschäftigen. Neben dieser Beschäftigung bieten sie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Bei Bedarf bieten sie außerdem berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungen sowie die Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Um diese vielfältigen Angebote leisten zu können, erhalten Inklusionsunternehmen finanzielle Förderungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Zu der finanziellen Förderung zählen auch Leistungen für den Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für den besonderen Aufwand. Weiter können Inklusionsbetriebe auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit erhalten, wie bei normalen Arbeitgebern auch.
Die Ziele und Maßnahmen von Inklusionsbetrieben knüpfen somit unmittelbar an die Inhalte des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention an, welcher die Vertragsstaaten dazu anhält, „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit (…) in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld“ anzuerkennen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat Empfehlungen zur Förderung von Inklusionsbetrieben bereitgestellt. Hier können Sie weitere Informationen bekommen. Klicken Sie dafür einfach auf den Link und scrollen Sie ganz nach unten. Dann können Sie die Empfehlung herunterladen.
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/detail/inklusionsbetriebe
Text in leichter Sprache:
Jeder Mensch soll eine Arbeit haben.
Menschen mit Behinderungen bekommen manchmal schwerer eine Arbeit.
Menschen mit Behinderungen können Unterstützung bekommen.
Auch Betriebe können Unterstützung bekommen.
Es gibt Betriebe die vielen Menschen mit Behinderung eine Arbeit geben.
Diese Betriebe heißen Inklusions-Betriebe.
Quellenangabe:
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/inklusionsbetriebe/
https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/berufliche-teilhabe/inklusionsbetriebe/inklusionsbetriebe_bihjahresbericht/
https://inklusionskataster-nrw.de/projekte/lebensbereiche/arbeit-1/informationen/inklusionsbetriebe-allgemeine-beschreibung
https://www.betanet.de/inklusionsbetriebe.html