Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt. (Flyer ist in der Bearbeitung.)





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

 

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an teilhabe@kreis-hz.de schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

 

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Das Handlungskonzept vom Landkreis Harz 2020 soll Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis vorantreiben. Durch Beschluss des Kreistages im Jahr 2020 ist das Örtliche Teilhabemanagement und der Landrat damit beauftragt das Handlungskonzept umzusetzen. 

TEILHABEMANAGERINNEN

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke

Telefon: 03941 5970-4506

E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller

Telefon: 03941 5970-4508

E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9 - 11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Auto zu uns:

Sie fahren über die B244 in Richtung Wernigerode. Sie biegen dann in den Dornbergsweg ab. Anschließend fahren Sie im Kreisel die erste Ausfahrt in die Kurtsstraße ab. Der Kundenparkplatz mit einem behindertengerechten Parkplatz ist vor dem Gebäude. Wichtig: Sie geben in Ihr Navigationsgerät folgende Adresse ein: Im langen Schlage, 38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Bus zu uns:

Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Linie 201 bis zur Haltestelle "Im langen Schlage". Die Haltestelle ist nicht barrierefrei. Die Bordsteinkanten an den Übergängen sind nicht abgesenkt.

Eingang:

Der Haupteingang ist nicht barrierefrei.
Ein barrierefreier Eingang ist im Hintereingang.
Dafür müssen Sie um das Gebäude herum.
Da ist eine Tür, die sich automatisch öffnet.
Hinter dem Eingang befindet sich ein Fahrstuhl.
Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die 5. Etage.

Sie finden mich in folgenden Büro: 505 in der 5. Etage

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

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Was sind Inklusionsbetriebe und wie wird man einer?

Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten zusammen

Ausgangslage:
Nach wie vor ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung schwer zugänglich. Dies äußert sich zum einen in einer höheren Arbeitslosenquote und darin, dass viele Menschen, insbesondere mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder geistigen Behinderung, in der Regel auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt werden, zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Dabei spielen unterschiedliche Faktoren und Barrieren eine große Rolle. Diese beginnen in den Köpfen von Arbeitgebern durch Vorbehalte und Unwissen und durch Informationsdefizite sowie strukturelle Hindernisse. Damit können zum Beispiel räumliche oder kommunikative Barrieren eine Rolle spielen, wie das Fehlen einer Rampe, Gebärdendolmetscher und weiterer Hilfsmittel.
Um Menschen mit einer Behinderung dauerhaft eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, wurden Ende der 70er Jahre in Deutschland die ersten Inklusionsbetriebe geschaffen.
Mit der Neuerung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 und der Implementierung des SGB IX im Juli 2001 wurden Inklusionsbetriebe gesetzlich definiert und erhielten damit einen festen Platz im System der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären Betätigung einen besonderen sozialen Auftrag haben. Sie sollen mindestens 30% und höchstens 50% Menschen mit einer Behinderung beschäftigen. Neben dieser Beschäftigung bieten sie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Bei Bedarf bieten sie außerdem berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungen sowie die Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Um diese vielfältigen Angebote leisten zu können, erhalten Inklusionsunternehmen finanzielle Förderungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Zu der finanziellen Förderung zählen auch Leistungen für den Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für den besonderen Aufwand. Weiter können Inklusionsbetriebe auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit erhalten, wie bei normalen Arbeitgebern auch.
Die Ziele und Maßnahmen von Inklusionsbetrieben knüpfen somit unmittelbar an die Inhalte des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention an, welcher die Vertragsstaaten dazu anhält, „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit (…) in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld“ anzuerkennen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat Empfehlungen zur Förderung von Inklusionsbetrieben bereitgestellt. Hier können Sie weitere Informationen bekommen. Klicken Sie dafür einfach auf den Link und scrollen Sie ganz nach unten. Dann können Sie die Empfehlung herunterladen.
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/detail/inklusionsbetriebe

Text in leichter Sprache:

Jeder Mensch soll eine Arbeit haben.

Menschen mit Behinderungen bekommen manchmal schwerer eine Arbeit.

Menschen mit Behinderungen können Unterstützung bekommen.

Auch Betriebe können Unterstützung bekommen.

Es gibt Betriebe die vielen Menschen mit Behinderung eine Arbeit geben.

Diese Betriebe heißen Inklusions-Betriebe.


Quellenangabe:
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/inklusionsbetriebe/
https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/berufliche-teilhabe/inklusionsbetriebe/inklusionsbetriebe_bihjahresbericht/
https://inklusionskataster-nrw.de/projekte/lebensbereiche/arbeit-1/informationen/inklusionsbetriebe-allgemeine-beschreibung
https://www.betanet.de/inklusionsbetriebe.html