Positive Bilanz bei Antragsbearbeitung der Einbürgerungsbehörde: Mehr als 100 Einbürgerungen im Landkreis Harz in diesem Jahr
Zum Jahresende zieht der Landkreis Harz bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen eine positive Bilanz: Insgesamt 113 Frauen, Männer und Kinder erhielten in diesem Jahr ihre Einbürgerungsurkunden und gelten damit offiziell als deutsche Staatsangehörige. Am 17. Dezember fanden die letzten beiden Veranstaltungen für das Jahr 2024 statt – hier überreichte Ordnungsdezernent Thomas Golinowski 35 neuen Kreisbürgern im Beisein ihrer Familienangehörigen und Freunde die Einbürgerungsurkunden.
Bei den insgesamt fünf Feierstunden sowie sieben Einzelterminen in diesem Jahr wurden 113 Menschen aus 32 verschiedenen Nationen eingebürgert. Die Antragsteller kamen überwiegend aus Syrien, Russland und Weißrussland, Afghanistan, Rumänien, dem Libanon, Jordanien, der Slowakei und der Ukraine. 45 von ihnen waren Frauen, 48 Antragstellende waren männlich. Zudem wurden 20 Kinder eingebürgert. Auch im kommenden Jahr werden weiter Einbürgerungen stattfinden – im Ordnungsamt des Landkreises Harz werden derzeit noch rund 180 laufende Verfahren bearbeitet.
„Die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Schritt für Sie, die dauerhaft in Deutschland leben möchten. Um eingebürgert zu werden, mussten Sie viele Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse und finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen“, erklärte Thomas Golinowski bei den finalen Einbürgerungsveranstaltungen kurz vor den Weihnachtsfeiertagen.
Mit der Einbürgerung sei der Erwerb einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden, um „für ein neues gemeinsames Miteinander zum Wohle unseres Staates mit aller Kraft und viel Engagement beizutragen. „Sie können nun das Wahlrecht in Anspruch nehmen, können sogar in der Politik mitarbeiten, um sich dort für das Wohl des deutschen Volkes, zu dem Sie jetzt ja auch gehören, einbringen“, so der Ordnungsdezernent. Mit der Einbürgerung verbunden sind zudem die freie Berufswahl, der Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und der konsularische Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen im Ausland.
In dem anschließend abgegebenen Bekenntnis erklärten die neuen Kreisbürger feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Thomas Golinowski begrüßte jeden einzelnen persönlich und überreichte neben der Einbürgerungsurkunde Blumen und jeweils ein Grundgesetz des Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Singen der Deutschen Nationalhymne und einem Gruppenfoto gingen die Feierstunden zu Ende.
Fotos: Landkreis Harz/Pressestelle
Bildunterschrift: Bei den beiden Einbürgerungsveranstaltungen am 17. Dezember erhielten 35 Frauen, Männer und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit.*
*Hinweis: Nicht alle neu Eingebürgerten möchten auf dem Foto öffentlich gezeigt werden. Deshalb sind nur diejenigen abgebildet, die mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.