Landkreis Harz erarbeitet Planfeststellungsbeschluss zur Deponie in Reinstedt
Der Landkreis Harz erarbeitet aktuell den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 in Reinstedt, einem Ortsteil der Stadt Falkenstein. Er ist als Behörde zuständig für den Antrag auf Planfeststellung. Antragsteller für dieses Deponievorhaben ist die REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Falkenstein/Harz, Ortsteil Reinstedt.
Geplant ist, den Entwurf dieses Beschlusses der REG mbH im Rahmen einer Anhörung noch im November 2024 zur Stellungnahme zu übersenden. Planfestgestellt und damit genehmigt werden soll die Deponie „Froser Berg“ mit der Deponieklasse 0 zur Annahme rein mineralischer Abfälle auf einer Betriebsfläche von insgesamt 14,6 ha und einer Gesamthöhe von 27 m über Geländeoberkante. Diese soll nördlich des Ortsteils Reinstedt auf bereits verfüllten Flächen der Reinstedter Kieswerke GmbH errichtet werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es Einwendungen von etwa 1 000 Personen. Über diese wird im Rahmen der Planfeststellung entschieden. Die Bedenken galten überwiegend dem Schutz der Umwelt und der einzelnen Schutzgüter, etwa dem Grundwasser oder Belangen des Artenschutzes, aber auch Luftbeeinträchtigungen wurden befürchtet.
Die Belastung der Einwohner von Reinstedt durch Betriebs- und Verkehrslärm, Staub, Beschränkungen der Lebensqualität, befürchtete Wertverluste von Grundstücken oder Wegzug von Einwohnern, Zunahme von Straßenschäden und Attraktivitätsverlust umliegender Ortschaften; über diese und weitere Einwendungen muss entschieden werden. Insgesamt sind 286 verschiedene Sachthemen zu bewerten. Diese Themen wurden zum Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Online-Konsultation und ergänzend in einem Präsenztermin erörtert.
Im Ergebnis wurde jetzt festgestellt, dass das Vorhaben umweltverträglich ist, keine zwingenden Versagungsgründe vorliegen und im Rahmen des Ermessens nach Abwägung dem Antrag zuzustimmen ist.
Zur Minimierung von Auswirkungen und Beeinträchtigungen von Bürgern und Schutzgütern sind Nebenbestimmungen beabsichtigt. So sollen etwa Betriebszeiten festgelegt werden, ebenso wie Art und Inhaltsstoffe der Abfälle und Kontroll- und Überwachungsmodalitäten. Außerdem soll das Grundwasser vorsorglich viermal im Jahr beprobt werden. Das Sickerwasser ist aufzufangen und extern zu entsorgen. Geruchsintensive Abfälle dürfen nicht angenommen werden. Zudem muss der Deponiebetreiber unbefestigte Fahrwege zum Schutz vor Staubverwehungen regelmäßig befeuchten. Nicht zuletzt beschränkt der Landkreis Harz die Jahresannahmemenge der Abfälle; der LKW-Verkehr wird dem Entwurf nach auf 40 Stück pro Tag limitiert.
Nach Stellungnahme des Vorhabenträgers zum jetzigen Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Das Ergebnis wird in den Amtsblättern der Städte Falkenstein/Harz und Seeland sowie dem „Harzer Kreisblatt“ bekannt gemacht.
Gegen den Beschluss könnte dann Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben werden.