Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Erster Ausbruch von Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 im Landkreis Harz bestätigt

Aktualisierung vom 19.08.2024

Auf Grund der Vielzahl der Ausbrüche in nahezu allen Bundesländern wurde Deutschland der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) (Infektionen mit BTV) mit Wirkung vom 14.08.2024 aberkannt. Danach gelten keine Bedingungen hinsichtlich BTV-3 für Tiere, welche in nicht-freie Zonen verbracht werden (nationales Verbringen innerhalb Deutschlands).

Die Europäische Kommission hat die Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen nach Deutschland aus Mitgliedstaaten und Zonen, die nicht frei von Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) sind, veröffentlicht.

Das Dokument wurde auf folgender Website eingestellt: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-12/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Danach werden BTV-freie Zonen in der EU Tiere von im Anhang der DVO (EU) 2018/1882 gelisteten Arten (u.a. Rinder und Schafe) unter folgenden Voraussetzungen akzeptieren:

a) Die Tiere wurden seit mindestens 14 Tage vor dem Datum der Verbringung durch Insektizide oder Repellentien (Insektenabwehrmittel) vor Gnitzenbefall geschützt

und

b) sie wurden in diesem Zeitraum einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen, durchgeführt an Proben, die mindestens 14 Tage nach dem Gnitzenschutz entnommen wurden.

Es gelten keine Bedingungen hinsichtlich BTV-3 für Tiere, welche in nicht-freie Zonen verbracht werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Verbringung klinisch gesund sind.

 

Stand 07.08.2024:

In einer Rinderhaltung im Landkreis Harz ist kreisweit zum ersten Mal die Blauzungenkrankheit ausgebrochen. „Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit (BT) des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigt die erste Infektion mit Serotyp 3 (BT-Virus-3) bei einem Rind im Landkreis Harz“,  erklärt Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig. Es sei gleichzeitig der erste Nachweis der Tierseuche in  Sachsen-Anhalt.

Betroffen ist eine Rinderhaltung im Altlandkreis Wernigerode. „Mit weiteren Ausbrüchen ist zu rechnen.“ Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BT-Virus-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden, rät Dr. Miethig. Mit diesem Nachweis verliert das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt den Status „seuchenfrei“ nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission, was zu Handelsbeschränkungen führt.

Der Ausbruch kommt nicht unerwartet; BT-Virus-3 wurde bereits seit Herbst 2023 in den Niederlanden, schließlich auch in Deutschland festgestellt und hat sich seitdem rasant ausgebreitet. Bis jetzt sind fast 1 500 Ausbrüche von BT-Virus-3 in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz festgestellt worden, überwiegend in Schafhaltungen.

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen - dabei handelt es sich um blutsaugende Stechmücken – übertragen. Es führt bei Wiederkäuern wie Schaf und Rind zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellungen des Kopfes, der Zunge und der Lippen, Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. „Bei schweren Verläufen können Tiere versterben“, weiß der Amtstierarzt des Landkreises Harz. Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden wie Alpaka oder Lama empfänglich für eine Infektion mit BTV.

Der einzige effektive Schutz vor klinischen Symptomen und einer Virusausbreitung ist die Impfung. Mittlerweile stehen drei (not-)zugelassene Impfstoffe zur Verfügung; Sachsen-Anhalt erteilte bereits Mitte Juni die Ausnahmegenehmigung zur Impfung. Es wird Haltern von Wiederkäuern daher dringend empfohlen, Kontakt mit ihrem Hoftierarzt aufzunehmen und eine Impfung zu veranlassen. Das BT -Virus wird nicht von Tier zu Tier, sondern wird durch Gnitzen übertragen. Es  sollte zusätzlich versucht werden, Tiere mit Repellentien (Mückenschutz) vor Stichen zu schützen.

Von verdächtigen oder erkrankten Tieren sollten durch einen Tierarzt Blutproben entnommen werden. Diese können werktags im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 40 (Haus IV), abgegeben werden und werden von dort aus zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Tierseuchendiagnostik, nach Stendal per Kurier verbracht.

Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises Harz unter https://www.kreis-hz.de/de/aktuelles-tiergesundheit.html sowie 03941/59 70-44 89 oder -44 90. Außerdem können Fragen an die E-Mail-Adresse tierseuche@kreis-hz.de oder veterinaeramt@kreis-hz.de gerichtet werden.

 

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat die Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen nach Deutschland aus Mitgliedstaaten und Zonen, die nicht frei von Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) sind, veröffentlicht. Diese gelten auch für das Verbringen innerhalb von Deutschland.

Das Dokument wurde auf folgender Website eingestellt: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-12/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Danach werden BTV-freie Zonen in Deutschland und der EU Tiere von im Anhang der DVO (EU) 2018/1882 gelisteten Arten (u.a. Rinder und Schafe) unter folgenden Voraussetzungen akzeptieren:

a) Die Tiere wurden seit mindestens 14 Tage vor dem Datum der Verbringung durch Insektizide oder Repellentien (Insektenabwehrmittel) vor Gnitzenbefall geschützt

und

b) sie wurden in diesem Zeitraum einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen, durchgeführt an Proben, die mindestens 14 Tage nach dem Gnitzenschutz entnommen wurden.

Es gelten keine Bedingungen hinsichtlich BTV-3 für Tiere, welche in nicht-freie Zonen verbracht werden.