Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Landkreis Harz: Trinkwasserversorgung auf dem Hartenberg ist verpflichtend

Die Bewohner der Bungalowsiedlung auf dem Hartenberg in der Stadt Oberharz am Brocken können aufatmen. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2024 ist die mehr als 20 Jahre andauernde rechtliche Auseinandersetzung über die Frage, ob der WAV Holtemme-Bode berechtigt ist, die seit den 1980er Jahren bestehende Trinkwasserversorgung zu beenden, abgeschlossen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass im Rahmen der Nutzung des Gebietes als Betriebsferienheim eine Bungalowsiedlung entstanden ist, die zunächst im Rahmen des Ferienheimbetriebs mit Trinkwasser versorgt wurde. Die Bungalows wurden auch nach Beendigung des Ferienheimbetriebs weiter genutzt, allerdings sank der Trinkwasserverbrauch erheblich. Dies nahm der Trinkwasserversorger zum Anlass, bei der Landkreisverwaltung eine Genehmigung zur Einstellung der Trinkwasserversorgung aufgrund der damit verbundenen, aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Kosten zu beantragen. 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits mit Urteil vom 29.08.2023 entschieden, dass für den Fall, dass die Wasserversorgung über das zentrale Trinkwassernetz des Wasserversorgers tatsächlich zu kostspielig sein sollte, der Trinkwasserversorger verpflichtet ist, über eine dezentrale Lösung, z.B. einen Brunnen, die Wasserversorgung sicherzustellen.

Diese Entscheidung bedeutet aus Sicht der Kreisverwaltung, dass der WAV Holtemme-Bode verpflichtet ist, die Wasserversorgung auf dem Hartenberg und auch in ähnlichen Konstellationen aufrechtzuerhalten. Aus ihr kann allerdings nicht abgeleitet werden, dass eine Verpflichtung besteht, auch Objekte, die bisher nicht versorgt werden, neu anzuschließen, sofern dies nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich sein sollte.

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das der Rechtsauffassung des Landkreises Harz folgt. Damit stärkt es das Solidaritätsprinzip zur Unterstützung des ländlichen Raumes“, erklärt Landrat Thomas Balcerowski.