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Betreuer bestellen

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Unterstützende Institutionen

Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt