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Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Einschulungsuntersuchung ( Harz )

Die Anmeldung muss bereits bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Anmeldetermine werden von den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltung der Einheitsgemeinden über die Presse bzw. über die Kindereinrichtungen bekannt gegeben.

Im Jahr vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen bei der Anmeldung in der Schule oder direkt durch den Jugendärztlichen Dienst mitgeteilt.

Im Ergebnis der Untersuchung geben die Ärztinnen oder Ärzte Empfehlungen zur Schullaufbahn und beraten evt. notwendiger Diagnostik bzw. zu Fördermaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Impfberatung.

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Verfahrensablauf

  • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
  • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
  • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
  • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Welche Gebühren fallen an?

keine

Einschulungsuntersuchung ( Harz )

Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.

Bearbeitungsdauer

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

Einschulungsuntersuchung ( Harz )

RdErl. des MK vom 26.01.04 - 31.2-83100/1-1 (SVB/LSA S. 33) - Aufnahme in die Grundschule

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt