Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Leistungsbeschreibung
Arzneimittel ( Harz )
Arzneimittel (freiverkäuflich)
Freiverkäufliche Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, die der Gesetzgeber für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben hat. Zu den überwiegene in Lebenmittel- und Drogeriemärkten angebotenen freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören z. B. bestimmte vitalisierende Tees, Vitaminpräparate, Tinkturen und Dragees.
Das Gesundheitsamt kontrolliert auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes vom 24.08.1976 und des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt den Verkehr von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Handel.
Erlaubnisse, Genehmigungen und Zertifikate im Zusammenhang mit Arzneimitteln erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle. Es ist auch zuständig für die Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmer, Vertriebsunternehmer und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Arzneimittel ( Harz )
Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt