Aktueller Wohnort: Oberharz am Brocken - OT Trautenstein
Wasseruntersuchung beantragen
Leistungsbeschreibung
Badewasserhygiene ( Harz )
Das Badewasser in öffentlichen Bädern, Naturgewässern und Kleinbadeteichen muss für die Badenden gesundheitlich unbedenklich sein.
Der Betreiber eines Bades oder Badegewässers trägt im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung für die Badewasserqualität.
Das Gesundheitsamt überwacht regelmäßig die hygienische Gesamtsituation der Bäder und der Badewasserqualität.
Das Wasser wird in Deutschland regelmäßig kontrolliert. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch das Badewasser.
Rechtsgrundlage
Badewasserhygiene ( Harz )
Infektionsschutzgesetz
Badegewässer-Verordnung Sachsen-Anhalt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt