Leichenpass beantragen
Leichenpass - Ausstellung ( Harz )
Anliegen ist, zu bescheinigen, dass der/die Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Infektion erkrankt war.
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt