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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft ( Harz )

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Grundsätzlich ist die Errichtung, Reinigung, Instandsetzung und Stilllegung folgender Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile fachbetriebspflichtig:

1.    unterirdische Anlagen

2.    oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe C und D

3.    oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten

4.    Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B, C, D

5.    Biogasablagen

6.    Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs

7.    Ablagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AwSV

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft ( Harz )

Untere Wasserbehörde des Landkreises Harz, Umweltamt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Telefon: 03941 5970-0           E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de

Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft ( Harz )

Voraussetzungen gemäß § 62 AwSV

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Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft.

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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft ( Harz )

https://www.kreis-hz.de/de/wassergefaehrdende-stoffe.html

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