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Altfahrzeug entsorgen

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Erfassung des Verwertungsnachweises im Zentralen Fahrzeugregister und Eindruck des Verwertungs-Vermerkes in den Fahrzeugpapieren

Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, die Altautos zur Entsorgung kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.

Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Außerbetriebsetzung in der Europäischen Union zugelassen waren.

Um ein ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, wird es durch den Halter einer zur Entsorgung zuständigen Stelle überlassen. Diese erstellt einen Verwertungsnachweis, der bei der Kfz-Zulassungsstelle zur Erfassung vorgelegt werden kann.

Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat der zertifizierte Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen.

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter (ggf. Besitzer) persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann in jeder deutschen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.

Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA).

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e wurde einer gemäß Altfahrzeug-Verordnung anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen. Über die Verwertung liegt ein Verwertungsprotokoll des Demontagebetriebes vor. Die Erfassung eines Verwertungsnachweises kann zeitgleich mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen, aber auch nachträglich beantragt werden.

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes
Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Die Erfassung des Verwertungsnachweises kann maximal sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erfolgen.

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )
Spezielle Hinweise: Altfahrzeug entsorgen ( Harz )

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