Aktueller Wohnort: Wernigerode - OT Drei Annen Hohne (Schierke)

Haltung von Nutztieren - Anzeige

Haltung von Nutztieren - Anzeige ( Harz )

Ergänzung der Tierarten:

- Einhufer (Pferde/Esel)
- Laufvögel (Emu/Strauß)
- Gehegewild (Muffel, Damm, Reh, Rot- und Schwarzwild)

Die Anzeige der Tierhaltung ist unabhängig von der Anzahl der Tiere!

Die Anzeige der Tierhaltung erfolgt mittels Vordruck.

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt