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Aktueller Wohnort: Harz

Hausschlachtung anmelden

Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt