Aktueller Wohnort: Thale - OT Thale
Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Untere Wasserbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt