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Kampfmittel melden

Kampfmittel- und Munitionsfunde ( Harz )

Achtung: Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder in Besitz zu nehmen.
 

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Kampfmittel- und Munitionsfunde ( Harz )

Landkreis Harz, Ordnungsamt
Frau Friedrich,

Telefon: 03941 5970-4517; Fax: 03941 5970-4613; Mail: lara-marie.friedrich@kreis-hz.de oder katastrophenschutz@kreis-hz.de

Außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstelle des Landkreises Harz - Tel. 03941 6999-9 - oder an eine nahe gelegene Polizeidienststelle.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.

Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt