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Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen

Spezialisierung ( Harz )

Umschreibung eines angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugs oder Anhängers auf einen neuen Halter.

Beim Kauf oder der Übernahme eines zugelassenen Kraftfahrzeugs muss eine Ummeldung auf den neuen Halter erfolgen. Es besteht bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

Alternativ kann aber auch ein neues Kennzeichen beantragt werden. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Es ist zu beachten, dass bei einem neuen Kennzeichen auch die am Fahrzeug befindliche Feinstaubplakette ihre Gültigkeit verliert.

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Spezialisierung ( Harz )

Die Umschreibung auf einen neuen Halter muss persönlich oder online beantragt werden.

Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Persönliche Antragstellung: 

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
  • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
  • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen. 
    • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde 
  • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. 
  • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

Onlineverfahren: 

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
  • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
  • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
  • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden: 
    • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 
    • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. 
    • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
    • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
  • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
    • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post. 
    • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen. 

Spezialisierung ( Harz )

Die Umschreibung muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug umschreiben.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Den Antrag auf Umschreibung stellen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezialisierung ( Harz )

Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Spezialisierung ( Harz )
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Kennzeichentafel, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und die Zuteilung neuer Kennzeichen gewünscht wird
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis   oder   Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
  • gültige Hauptuntersuchung; Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
  • bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht des benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

Spezialisierung ( Harz )

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

Spezialisierung ( Harz )

Nach dem Erwerb eines noch zugelassenen Fahrzeugs oder Anhängers hat die Umschreibung unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen – zu erfolgen.

Bei einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug ist keine Frist zu beachten.

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

Spezialisierung ( Harz )

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Die Umschreibung auf einen neuen Halter ist in der Regel innerhalb von 15 bis 20 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

In der Regel keine

Spezialisierung ( Harz )
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezialisierung ( Harz )

nicht erforderlich

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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