Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Ein E-Kennzeichen kann für Fahrzeuge beantragt werden, die über einen alternativen Antrieb verfügen. Dazu gehören:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden (z. B. Plug-In-Hybridfahrzeuge) und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenautos).
Das Fahrzeug erhält ein Kennzeichen mit dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Kurzzeit-, Ausfuhr- und rote (Händler-)Kennzeichen können nicht mit einem „E“ kombiniert werden.
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Die Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung (mit und ohne Halterwechsel) eines Elektrofahrzeuges muss persönlich oder online beantragt werden.
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Die Zulassung mit E-Kennzeichen muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Kraftfahrzeug mit E-Kennzeichen zulassen.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Voraussetzungen
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Es handelt sich um ein Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes.
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Neuzulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist:
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
- Bestätigung des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere beantragt und ausgestellt wurden
- Vorführung des Fahrzeuges; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Fahrzeuges vorzulegen
- ggf. ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichentafeln
- Verzollungsnachweis oder Nachweis über den innergemeinschaftlichen Erwerb
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
- Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat), falls das Fahrzeug nicht steuerbefreit ist
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
- Zulassung auf Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
- Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
- Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht eines benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
- Zulassung auf Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Wiederzulassung, Umschreibung oder Erstzulassung Gebrauchtfahrzeug:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- wenn es sich um ein Import-Fahrzeug handelt:
- ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
- Vorführung des Fahrzeuges; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Fahrzeuges vorzulegen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
- Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
- Zulassung auf Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
- Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
- Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht eines benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
- Zulassung auf Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP).
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Welche Fristen muss ich beachten?
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Bei einem zugelassenen Fahrzeug hat die Umschreibung (mit und ohne Halterwechsel) unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen – zu erfolgen.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise: Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen ( Harz )
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Eine Zulassung/Umschreibung ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
In der Regel keine
Rechtsbehelf
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nicht erforderlich
Anträge / Formulare
Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
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Für die Einfahrt in eine Umweltzone wird eine grüne Feinstaubplakette mit Angabe des aktuellen Kennzeichens benötigt.
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Unterstützende Institutionen
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Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt