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Informationen zu Schadstoffen in Lebens- und Futtermitteln

Leistungsbeschreibung

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Wichtige Hinweise erhalten Sie auch beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt