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Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.

Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.

Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:

  • geistige oder seelische Krankheit,
  • geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
  • Suchtkrankheit

Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.

Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.

Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.

Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.

Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
  • Ärztliches Gutachten

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.  

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt