Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Spezialisierung ( Harz )
Außerbetriebsetzung (auch Abmeldung oder Stilllegung) eines Fahrzeugs.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Verfahrensablauf
Spezialisierung ( Harz )
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder Anhängers kann persönlich oder online beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Spezialisierung ( Harz )
Die Außerbetriebsetzung kann in jeder deutschen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter bzw. Besitzer persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Voraussetzungen
Spezialisierung ( Harz )
Für die Online-Außerbetriebsetzung müssen die Zulassungsplaketten auf den Kennzeichentafeln und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit QR-Codes versehen sein.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezialisierung ( Harz )
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)/Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Kennzeichentafeln
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Spezialisierung ( Harz )
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehördehttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portalhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezialisierung ( Harz )
keine
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Spezialisierung ( Harz )
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Die Außerbetriebsetzung ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Spezialisierung ( Harz )
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Spezialisierung ( Harz )
Unterstützende Institutionen
Spezialisierung ( Harz )
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
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