Aktueller Wohnort: Falkenstein/Harz - OT Wieserode
Beschwerde über Baustelle einreichen
Leistungsbeschreibung
Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.
Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.
Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt