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Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Die Zulassung muss persönlich oder online beantragt werden.

Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
  • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Die Zulassung eines Anhängers muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihren Anhänger zulassen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Erforderlich für sämtliche Fahrzeuge ist, dass sie einem genehmigten Typ (entweder EG oder national) entsprechen oder für sie eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) vorliegt.

  • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Neuzulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist:
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
    • Bestätigung des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere beantragt und ausgestellt wurden
    • Vorführung des Anhängers; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Anhängers vorzulegen
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Anhängers
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
  • Zulassung auf Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
  • Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht des benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

Wiederzulassung, Umschreibung oder Erstzulassung Gebrauchtfahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist:
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
    • Vorführung des Fahrzeuges; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Fahrzeuges vorzulegen
  • ggf. ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Anhängers
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
  • gültige Hauptuntersuchung; Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
  • Zulassung auf Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
  • Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht des benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

  • für Privatpersonen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • für juristische Personen/Unternehmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
  • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
  • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Es fallen Kosten an.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Bei einem zugelassenen Anhänger hat die Umschreibung (mit und ohne Halterwechsel) unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen – zu erfolgen.

keine

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Eine Zulassung ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

nicht erforderlich

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )
Spezielle Hinweise: Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen ( Harz )

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