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Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Gegebenenfalls:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

3 Jahre
Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt