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Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen ( Harz )

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.             

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 

Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz.

Zur Beantragung einer Ermäßigung des Kitakostenbeitrages (z. B. bei Geschwistern) wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen ( Harz )

Zur Beantragung einer Ermäßigung des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt